Weitere Entscheidungen unten: LG Köln, 16.03.1993 | KG, 12.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6193
OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 712
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18

    Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache

    So muss der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen haften, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen sind, wenn ihm nicht in dem Vertrag (wirksam) eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99, Rz. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 1993 - 10 U 66/92; OLG Brandenburg, Urteil vom 2. September 1993 - 3 U 230/97).
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1993, 712, 713) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZMR 1999, 166 f) haben daraus geschlossen, daß der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen hafte, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen seien, wenn ihm nicht in dem Vertrag eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden sei.
  • OLG Köln, 24.01.2001 - 11 U 59/00

    Haftung des Mieters für Bodenkontaminierung eines Tankstellengeländes

    Mit dem Landgericht ist der Senat der Ansicht, dass sich eine Verpflichtung des Mieters zur Dekontaminierung weder aus § 556 BGB noch aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt, soweit geringe Verunreinigungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht zu vermeiden sind (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97

    Anerkenntnis unter einer Bedingung; Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Ein Vermieter, der unter diesen Umständen ein Grundstück zum Betrieb einer Tankstelle vermietet, ist verpflichtet, derartige Folgen in gewissem Umfang hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 16.03.1993 - 11 S 233/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13300
LG Köln, 16.03.1993 - 11 S 233/92 (https://dejure.org/1993,13300)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.1993 - 11 S 233/92 (https://dejure.org/1993,13300)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 1993 - 11 S 233/92 (https://dejure.org/1993,13300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 712
  • MDR 1993, 441
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 12.02.1993 - 8 RE-Miet 4902/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8753
KG, 12.02.1993 - 8 RE-Miet 4902/92 (https://dejure.org/1993,8753)
KG, Entscheidung vom 12.02.1993 - 8 RE-Miet 4902/92 (https://dejure.org/1993,8753)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 8 RE-Miet 4902/92 (https://dejure.org/1993,8753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung; Festlegung des Zahlungsbeginns des bisherigen Mietzinses; Erheblichkeit der Rechtsfrage ; Einseitige Erhöhung des Mietzinses durch den Vermieter erst nach Ablauf der Sperrfrist; Geltendmachung vor Fälligkeit; Ablauf der Jahresfrist ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen; Sperrfrist; Jahresfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 712 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 25.03.1988 - 20 REMiet 1/88

    Zur Wirksamkeite eines Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus KG, 12.02.1993 - 8 REMiet 4902/92
    Die Kammer sieht sich an der Entscheidung aber gehindert durch die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (WuM 1982, 105), des OLG Hamm vom 30. Dezember 1986 (NJW-RR 1987, 400) und des OLG Frankfurt vom 25. März 1988 (NJW-RR 1988, 722).

    Die Ansicht, daß der Vermieter nach der Lebenserfahrung aufgrund eigener Interessen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit ein Erhöhungsverlangen allzu früh abgeben durfte (OLG Oldenburg, WuM 1982, 105; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723) kann nach Erachten der Kammer in diesem Zusammenhang kein tragendes Argument sein.

    Soweit in den genannten Rechtsentscheiden die vom Gesetzgeber angestrebte Kontinuität der Mietzinsentwicklung als Argument herangezogen wird (OLG Oldenburg WuM 1982, 105; OLG Hamm NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723), steht diese Erwägung nach Ansicht der Kammer der von ihr beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.

  • OLG Hamm, 30.12.1986 - 30 REMiet 2/86

    Mieterhöhungsverlangen; Ablauf der Jahresfrist

    Auszug aus KG, 12.02.1993 - 8 REMiet 4902/92
    Die Kammer sieht sich an der Entscheidung aber gehindert durch die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (WuM 1982, 105), des OLG Hamm vom 30. Dezember 1986 (NJW-RR 1987, 400) und des OLG Frankfurt vom 25. März 1988 (NJW-RR 1988, 722).

    Die Ansicht, daß der Vermieter nach der Lebenserfahrung aufgrund eigener Interessen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit ein Erhöhungsverlangen allzu früh abgeben durfte (OLG Oldenburg, WuM 1982, 105; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723) kann nach Erachten der Kammer in diesem Zusammenhang kein tragendes Argument sein.

    Soweit in den genannten Rechtsentscheiden die vom Gesetzgeber angestrebte Kontinuität der Mietzinsentwicklung als Argument herangezogen wird (OLG Oldenburg WuM 1982, 105; OLG Hamm NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723), steht diese Erwägung nach Ansicht der Kammer der von ihr beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.

  • OLG Oldenburg, 04.12.1981 - 5 UH 4/81
    Auszug aus KG, 12.02.1993 - 8 REMiet 4902/92
    Die Kammer sieht sich an der Entscheidung aber gehindert durch die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (WuM 1982, 105), des OLG Hamm vom 30. Dezember 1986 (NJW-RR 1987, 400) und des OLG Frankfurt vom 25. März 1988 (NJW-RR 1988, 722).

    Die Ansicht, daß der Vermieter nach der Lebenserfahrung aufgrund eigener Interessen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit ein Erhöhungsverlangen allzu früh abgeben durfte (OLG Oldenburg, WuM 1982, 105; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723) kann nach Erachten der Kammer in diesem Zusammenhang kein tragendes Argument sein.

    Soweit in den genannten Rechtsentscheiden die vom Gesetzgeber angestrebte Kontinuität der Mietzinsentwicklung als Argument herangezogen wird (OLG Oldenburg WuM 1982, 105; OLG Hamm NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723), steht diese Erwägung nach Ansicht der Kammer der von ihr beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht