Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 712
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18
Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache
So muss der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen haften, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen sind, wenn ihm nicht in dem Vertrag (wirksam) eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99, Rz. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 1993 - 10 U 66/92; OLG Brandenburg, Urteil vom 2. September 1993 - 3 U 230/97). - BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99
Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von …
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1993, 712, 713) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZMR 1999, 166 f) haben daraus geschlossen, daß der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen hafte, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen seien, wenn ihm nicht in dem Vertrag eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden sei. - OLG Köln, 24.01.2001 - 11 U 59/00
Haftung des Mieters für Bodenkontaminierung eines Tankstellengeländes
Mit dem Landgericht ist der Senat der Ansicht, dass sich eine Verpflichtung des Mieters zur Dekontaminierung weder aus § 556 BGB noch aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt, soweit geringe Verunreinigungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht zu vermeiden sind (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712 f.). - OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97
Anerkenntnis unter einer Bedingung; Zulässigkeit der Feststellungsklage; …
Ein Vermieter, der unter diesen Umständen ein Grundstück zum Betrieb einer Tankstelle vermietet, ist verpflichtet, derartige Folgen in gewissem Umfang hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712).
Rechtsprechung
LG Köln, 16.03.1993 - 11 S 233/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 712
- MDR 1993, 441
Rechtsprechung
KG, 12.02.1993 - 8 RE-Miet 4902/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung; Festlegung des Zahlungsbeginns des bisherigen Mietzinses; Erheblichkeit der Rechtsfrage ; Einseitige Erhöhung des Mietzinses durch den Vermieter erst nach Ablauf der Sperrfrist; Geltendmachung vor Fälligkeit; Ablauf der Jahresfrist ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen; Sperrfrist; Jahresfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 8 C 350/89
- LG Berlin, 22.06.1992 - 61 S 3/92
- KG, 12.02.1993 - 8 RE-Miet 4902/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 712 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 25.03.1988 - 20 REMiet 1/88
Zur Wirksamkeite eines Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus KG, 12.02.1993 - 8 REMiet 4902/92
Die Kammer sieht sich an der Entscheidung aber gehindert durch die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (WuM 1982, 105), des OLG Hamm vom 30. Dezember 1986 (NJW-RR 1987, 400) und des OLG Frankfurt vom 25. März 1988 (NJW-RR 1988, 722).Die Ansicht, daß der Vermieter nach der Lebenserfahrung aufgrund eigener Interessen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit ein Erhöhungsverlangen allzu früh abgeben durfte (OLG Oldenburg, WuM 1982, 105; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723) kann nach Erachten der Kammer in diesem Zusammenhang kein tragendes Argument sein.
Soweit in den genannten Rechtsentscheiden die vom Gesetzgeber angestrebte Kontinuität der Mietzinsentwicklung als Argument herangezogen wird (OLG Oldenburg WuM 1982, 105; OLG Hamm NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723), steht diese Erwägung nach Ansicht der Kammer der von ihr beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.
- OLG Hamm, 30.12.1986 - 30 REMiet 2/86
Mieterhöhungsverlangen; Ablauf der Jahresfrist
Auszug aus KG, 12.02.1993 - 8 REMiet 4902/92
Die Kammer sieht sich an der Entscheidung aber gehindert durch die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (WuM 1982, 105), des OLG Hamm vom 30. Dezember 1986 (NJW-RR 1987, 400) und des OLG Frankfurt vom 25. März 1988 (NJW-RR 1988, 722).Die Ansicht, daß der Vermieter nach der Lebenserfahrung aufgrund eigener Interessen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit ein Erhöhungsverlangen allzu früh abgeben durfte (OLG Oldenburg, WuM 1982, 105; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723) kann nach Erachten der Kammer in diesem Zusammenhang kein tragendes Argument sein.
Soweit in den genannten Rechtsentscheiden die vom Gesetzgeber angestrebte Kontinuität der Mietzinsentwicklung als Argument herangezogen wird (OLG Oldenburg WuM 1982, 105; OLG Hamm NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723), steht diese Erwägung nach Ansicht der Kammer der von ihr beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.
- OLG Oldenburg, 04.12.1981 - 5 UH 4/81
Auszug aus KG, 12.02.1993 - 8 REMiet 4902/92
Die Kammer sieht sich an der Entscheidung aber gehindert durch die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (WuM 1982, 105), des OLG Hamm vom 30. Dezember 1986 (NJW-RR 1987, 400) und des OLG Frankfurt vom 25. März 1988 (NJW-RR 1988, 722).Die Ansicht, daß der Vermieter nach der Lebenserfahrung aufgrund eigener Interessen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit ein Erhöhungsverlangen allzu früh abgeben durfte (OLG Oldenburg, WuM 1982, 105; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723) kann nach Erachten der Kammer in diesem Zusammenhang kein tragendes Argument sein.
Soweit in den genannten Rechtsentscheiden die vom Gesetzgeber angestrebte Kontinuität der Mietzinsentwicklung als Argument herangezogen wird (OLG Oldenburg WuM 1982, 105; OLG Hamm NJW-RR 1987, 400; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 722, 723), steht diese Erwägung nach Ansicht der Kammer der von ihr beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.